Satzung

  • 1: Name des Fanclubs

Der Fanclub führt den Namen „Vanessa Hinz Fanclub“.

 

  • 2: Zwecke des Fanclubs

2.1. Zwecke des Fanclubs sind:

  1. a) die aktive Unterstützung der Biathletin Vanessa Hinz
  2. b) die Förderung des Interesses am Biathlonsport
  3. c) die Versorgung der Mitglieder mit offiziellen Informationen und Materialien über den Biathlonsport allgemein, insbesondere über die Biathletin Vanessa Hinz.

2.2. Die Fanclubzwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

  1. a) gemeinsame Reisen zu Biathlonveranstaltungen (Weltcup-, Sommer-, und Trainingswettkämpfe)
  2. b) Mitglieder- und Fanclubtreffen
  3. c) Vertretung des Fanclubs im Internet
  4. d) Bereitstellung von Fanartikeln

2.3 Neumitglieder erhalten eine 8-wöchige Sperrfrist, in der sie keinen Zutritt zu Fanclubtreffen mit Vanessa Hinz haben. Dadurch soll eine Kurzmitgliedschaft vermieden werden, mit dem Ziel, den Fanclub für eigennützliche Zwecke zu missbrauchen.

2.4. Der Fanclub ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecken.

2.5. Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Fanclubvermögen.

2.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Fanclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

  • 3 Mitgliedschaft

3.1. Eintritt

3.1.1. Aktive Mitgliedschaft

Mitglied des Vanessa Hinz Fanclub kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Einem Aufnahmeantrag ist daher eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Über eine endgültige Aufnahme entscheidet das Führungsteam.

 

Für natürliche Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht die Möglichkeit einer Juniorenmitgliedschaft. Die Juniorenmitgliedschaft ist eine eingeschränkte Mitgliedschaft. Bedingt ausgenommen von dieser Mitgliedschaft sind  die §§ 2.2.a und 2.2.b dieser Satzung. Bedingt insofern, da Reisebuchungen nicht über den Fanclub erfolgen können. Der Fanclub übernimmt keine Aufsichtspflicht. Die Juniorenmitgliedschaft ist kostenfrei.

3.2. Austritt

Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Führungsteam gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit möglich.

3.3. Ausschluss

Ein Mitglied kann aus dem Fanclub ausgeschlossen werden  wenn,

a)es in erheblicher Weise gegen den Fanclubzweck verstößt oder in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Fanclubsatzung schuldig gemacht hat.

b)der fällige Mitgliedbeitrag nicht innenhalb von 4 Wochen nach Beginn des Geschäftsjahres entrichtet wurde.

  1. c) über den Ausschluss entscheidet eine Mehrheit der Fanclubmitglieder, die bei einer einberufenen Mitgliederversammlung

anwesend sind, wobei mindestens 9 Mitglieder anwesend sein müssen. Wenn es die Interessen des Fanclubs gebieten, kann das

Führungsteam seinen Entschluss für vorläufig vollziehbar erklären.

  1. d) Vanessa Hinz kann über einen Ausschluss eines Mitglieds bestimmen. Dies sollte jedoch dem Führungsteam gegenüber begründet werden.

 

3.4. Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig (10 € im Jahr) und bei Entrichtung ein Jahr gültig. Sie wird nicht automatisch verlängert. Eine Verlängerung erfolgt durch Zahlung des fälligen Beitrages.

3.5. Mitgliederzahl

Die Zahl der Mitglieder ist vorerst auf 50 Personen begrenzt, kann aber vom Führungsteam jederzeit erhöht werden.

 

  • 4: Organe des Fanclubs

Fancluborgane sind:

  1. a) das Führungsteam
  2. b) die Mitgliederversammlung

 

  • 5: Leitung des Fanclubs

5.1 Die Leitung des Fanclubs obliegt dem Führungsteam.

5.2. Das Führungsteam besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern, die für die Leitung des Fanclubs verantwortlich sind.

Die Aufgabengebiete Mitgliederverwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit werden federführend vom Führungsteam durchgeführt. Die Homepage wird gemeinsam vom Führungsteam betreut.

5.3. Das Führungsteam soll nicht aus mehr als 4 Mitgliedern bestehen.

 

 

  • 6: Führungsteam

6.1. Das Führungsteam lädt zu nichtöffentlichen Leitungssitzungen ein, so oft die Angelegenheiten des Fanclubs es erfordern. Zu Leitungssitzungen ist einzuladen, wenn zwei Führungsteammitglieder dieses beantragen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mindestens zwei Wochen vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung.

6.2. Das Führungsteam ist beschlussfähig, wenn 3 / 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.

6.3. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, welches von den Anwesenden zu unterzeichnen ist.

6.4. Das Führungsteam ist für die Beschlussfassung aller Angelegenheiten zuständig, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen oder über die die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat.

6.5. Das Führungsteam wird für zwei Jahre gewählt.

 

  • 7: Ordentliche Mitgliederversammlung

7.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Fanclub findet mindestens einmal im Jahr statt.

7.2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig.

7.3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. a) allgemeine Richtlinien für die Tätigkeit des Fanclubs festzulegen
  2. b) Satzungsänderungen zu beschließen

7.4. Die Versammlung ist mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich einzuberufen. Die Einladung enthält die vom Führungsteam beschlossene Tagesordnung.

7.5. Die Mitgliederversammlung wir von den Mitglieder des Führungsteams geleitet.

7.6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen, wobei jedes Mitglied nur eine Stimme hat. Abstimmung und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag auch schriftlich und geheim.

7.7. Über die Verhandlung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Jedes Fanclubmitglied ist berechtig, die Niederschrift einzusehen.

7.8. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge und Vorschläge einzubringen, sie müssen mindestens eine Woche vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung beim Führungsteam schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Anträge in der Mitgliederversammlung bedürfen einer Mehrheit von 3 / 4 der anwesenden Mitglieder.

7.9. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen,

  1. a) auf Beschluss des Führungsteams.
  2. b) auf schriftliches Verlangen von mindestens 2 / 5 aller Fanclubmitglieder.
  3. c) wenn es das Fanclubinteresse fordert.

Es gelten die Bestimmungen über ordentliche Mitgliederversammlungen entsprechend.

 

  • 8: Auflösung des Fanclubs

8.1. Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer 4 – wöchigen Frist einberufenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Fanclubs“ stehen.

8.2. 3 / 4 aller Mitglieder müssen mit der Auflösung einverstanden sein.

8.3. Das nach Auflösung verbleibende Fanclubvermögen wird der satzungsmäßigen Förderung der Deutschen Sporthilfe oder einem anderen guten Zweck zur Förderung des Biathlonsports übergeben.

 

  • 9: Schriftliche Anträge

Alle schriftlichen Einladungen / Anträge können auch per E – Mail gestellt werden.

 

  • 10: Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt zum 01.12. eines jeden Jahres und endet am 30.11. des darauffolgenden Jahres.

 

  • 11: Satzungsbeschluss

Die Gründungssatzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 11.09.2015 beschlossen und unterzeichnet.